Liebe Nutzer*innen,
zum 01.01.2026 ändert sich unsere Nutzerordnung. Hier habt ihr eine Übersicht welche Dinge sich ändern. Erst nur in der Kurzübersicht, anschließend für aööe die es genau wissen wollen nochmal im Detail.
Kurze Übersicht der Änderungen:
- inklusive Nennung aller Geschlechter
- §3 (1) – es ist nun möglich zusätzlich zu den 4 Spielen und 2 Erweiterungen auch ein weiteres Kartenspiel auszuleihen:
“Die Benutzung der Bestände kann in der Ludothek oder durch Ausleihe außer Haus erfolgen. Die Ludothek bestimmt die Modalitäten und ist berechtigt, Ausleihbeschränkungen zu erlassen. Präsenz- und Informationsbestände werden nicht außer Haus verliehen. Die Zahl der gleichzeitigen Ausleihbuchungen auf einem Benutzerkonto ist für private Personen begrenzt auf 4 Spiele (keine Großspiele), 1 zusätzliches Kartenspiel und 2 Erweiterungen und 2 sonstige Medien. Für Vereine, Schulen und institutionelle Benutzer (Definition sh. §2 Abs. 3) ist die Anzahl auf 8 Spiele (keine Großspiele), 4 Erweiterungen und 3 sonstige Medien begrenzt. Großspiele (Kennzeichnung GR) sind nicht in der Nutzungsgebühr enthalten und werden mit einer separaten Gebühr berechnet.” - §6 (3) – es ist nochmal festgelegt, dass Legacy-Spiele oder Spiele mit Kapiteln und ähnlichen Mechanismen vor der Rückgabe zurückgesetzt werden müssen – außerdem ist festgehalten, dass wir bei Nichteinhaltung dieser Regel 5€ Gebühr für den zusätzlichen Aufwand berechnen können:
“Die/Der Benutzer*in verpflichtet sich die Spiele vollständig und geordnet zurückzugeben. Legacy-Spiele bzw. Spiele mit mehreren Kapiteln oder besonderer Vorbereitung sind vor der Rückgabe zurückzusetzen. Erfolgt dies nicht ist die Ludothek berechtigt 5 Euro Gebühr für den nachträglichen Aufwand zum Zurücksetzen oder Neuordnen des Spieles zu verlangen. Dies kann auch nachträglich nach der Kenntnisnahme des Problems erfolgen, wenn dies nicht direkt bei der Rückgabe erkannt wurde.” - §7 (1) – Eine Festlegung, dass wir im Falle eines uns nicht bekannten Umzuges und dem Fall dass wir den Nutzer anschreiben müssen (Mahnung etc.) bei Bedarf die Kosten, die uns durch eine Adressermittlung entstehen auf den Benutzer umlegen können:
“Die/Der Benutzerin ist verpflichtet, Veränderungen des Namens oder der Wohnanschrift und den Verlust der Benutzerkarte der Ludothek unverzüglich mitzuteilen. Im Falle der Nichtanzeige haftet die/der Benutzerin (bei Kindern und Jugendlichen unter 18 Jahren die/der gesetzliche Vertreter*in) für alle daraus entstandenen Schäden. Das gilt vor allem für die missbräuchliche Benutzung der Benutzerkarte durch Dritte.
Sofern durch einen nicht gemeldeten Umzug eine Adressbestimmung über Behörden erfolgen muss, werden diese der betroffenen Person in Kosten gestellt.”
Ausführliche Übersicht der Änderungen
Änderungen der Nutzerordnung ab 01/26 (1 Download )
