Gebührenordnung des Sächsischen Spielezentrums / Ludothek Leipzig
Benutzergebühren
Benutzungsgebühr |
Monatsgebühr | Halbjahresgebühr | Jahresgebühr |
Für Nutzer ohne |
Pro Spiel und pro Tag sind 2,00 € zu entrichten. Weiterhin ist eine Kaution in Höhe des Wertes der ausgeliehenen Spiele zu hinterlegen. |
||
Für private Nutzer mit |
5,00 € |
15,00 € |
25,00 € |
Für private Nutzer mit Benutzerkonto: |
10,00 € |
25,00 € |
40,00 € |
Für institutionelle Nutzer mit |
15,00 € |
35,00 € |
50,00 € |
Ausleihe von Großspielen (Kennzeichnung GR): |
Pro Spiel und pro Woche sind 10,00 € zu entrichten. Sofern kein Nutzerkonto besteht ist eine Kopie des Personalausweises als Identifikation notwendig. |
||
Für Vereinsmitglieder des Freizeithäuser e.V.: |
kostenlos |
* Eine Ermäßigung bekommen Azubis, Studenten, Leipzig-Pass Inhaber und Menschen mit Behinderung gegen Nachweis der Ermäßigungsberechtigung.
Für Gruppenveranstaltungen:
Pro Teilnehmer: 1,00 €
Versäumnisgebühren:
Überschreitung der Ausleihfrist um 14 Tage/Mahnung telefonisch/per E-Mail: 2,00 €
Überschreitung der Ausleihfrist um 21 Tage/schriftliche 1. Mahnung: 5,00 €
Überschreitung der Ausleihfrist um weitere 14 Tage/schriftliche 2. Mahnung: 10,00 €
Ersatz einer Benutzerkarte:
Bei Beschädigung oder Verlust: 5,00 €
Diese Gebührenordnung tritt zum 01.01.2019 in Kraft.
Nutzerordnung des Sächsisches Spielezentrum / Ludothek Leipzig
§ 1 Allgemeines
- Das Sächsische Spielezentrum / Ludothek Leipzig (im folgenden Ludothek) wird durch den Verein Freizeithäuser e.V. betrieben. Aufgabe der Ludothek ist die Förderung der Spielkultur für Kinder, Erwachsene, Familien und Gruppen aller Art. Das wird durch die Beratung und das Spielen vor Ort und den Verleih von Gesellschaftsspielen für zu Hause erreicht.
- Diese Nutzerordnung, der zugehörige Gebührentarif und die auf Grund dieser Benutzungssatzung erlassenen besonderen Bestimmungen werden durch Aushang bekannt gemacht. Voraussetzung für die Benutzung der Ludothek ist die Anerkennung dieser Benutzungsbedingungen durch die Benutzerinnen und Benutzer. Sie erfolgt durch die Inanspruchnahme der Ludothek und ihrer Angebote oder durch Unterschrift auf dem Anmeldeformular.
- Zwischen der Ludothek und der Benutzerin / dem Benutzer wird ein privatrechtliches Benutzungsverhältnis in Form eines Leihverhältnisses über den oder die Spielemedien begründet, nach dem die Ludothek der Benutzerin / dem Benutzer Medien nach Maßgabe dieser Benutzungsordnung gegen Zahlung einer Benutzungsgebühr auf bestimmte Zeit zur Nutzung leihweise überlässt. Nach Ablauf der vereinbarten Nutzungszeit ist die Benutzerin / der Benutzer zur Rückgabe der entliehenen Medien verpflichtet. Die Ludothek bleibt Eigentümer der entliehenen Medien.
§ 2 Anmeldung
- Der/Die Spieler/in meldet sich persönlich unter Vorlage ihres / seines Personalausweises oder Passes an. Voraussetzung für die Anmeldung ist der Nachweis einer gültigen deutschen Wohnadresse durch eine Meldebescheinigung bzw. andere behördliche Dokumente. Mit erfolgter Anmeldung wird ein Benutzerkonto für die Dauer des gewählten Benutzungsgebührentarifs aktiviert (Jahr, Halbjahr, Monat) und die Benutzerin / der Benutzer erhält eine Benutzerkarte mit der entsprechenden Gültigkeit.
- Für Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 18. Lebensjahr bedarf die Anmeldung der Genehmigung eines Erziehungsberechtigten entsprechend § 2 Abs. 1. Kinder unter 6 Jahren erhalten keine eigene Benutzerkarte.
- Vereine, Schulen und Nutzer, die die Spiele nicht für private Zwecke verwenden (institutionelle Nutzer) melden sich durch schriftlichen Antrag ihres Vertretungsberechtigten an und benennen bis zu drei Bevollmächtigte, die die Ludotheksnutzung für den Antragsteller wahrnehmen.
- Nach erfolgter Anmeldung erhält die Benutzerin / der Benutzer eine Benutzerkarte. Diese ist nur auf den bei uns benannten Partner und Kinder übertragbar. Die Benutzerkarte bleibt Eigentum der Ludothek. Ohne gültige Benutzerkarte kann keine Entleihung erfolgen. Die Ludothek ist berechtigt, die Personalien zur vorgelegten Benutzerkarte zu prüfen. Eine fremde oder ungültige Benutzerkarte kann von der Ludothek eingezogen werden. Die Ausstellung einer Ersatzkarte ist kostenpflichtig gemäß Gebührenordnung.
- Es ist auch eine Ausleihe für ein oder mehrere Tage ohne Ausstellung einer Benutzerkarte möglich (siehe Gebührenordnung).
§ 3 Formen der Benutzung
- Die Benutzung der Bestände kann in der Ludothek oder durch Ausleihe außer Haus erfolgen. Die Ludothek bestimmt die Modalitäten und ist berechtigt, Ausleihbeschränkungen zu erlassen. Präsenz- und Informationsbestände werden nicht außer Haus verliehen. Die Zahl der gleichzeitigen Ausleihbuchungen auf einem Benutzerkonto ist für private Personen begrenzt auf 4 Spiele (keine Großspiele), 2 Erweiterungen und 2 sonstige Medien. Für Vereine, Schulen und institutionelle Benutzer (Definition sh. §2 Abs. 3) ist die Anzahl auf 8 Spiele (keine Großspiele), 4 Erweiterungen und 3 sonstige Medien begrenzt. Großspiele (Kennzeichnung GR) sind nicht in der Nutzungsgebühr enthalten und werden mit einer separaten Gebühr berechnet.
- Die Ludothek ist nicht verpflichtet batteriebetriebene Spiele mit Batterien zu verleihen.
- An andere Nutzer ausgeliehene Spiele können jederzeit kostenfrei vorbestellt werden.
§ 4 Datenschutz
- Die Ludothek erhebt, speichert und nutzt die von den Benutzerinnen / den Benutzern erhobenen personenbezogenen Daten ausschließlich für die Zwecke gemäß § 1. Die Benutzerin / der Benutzer bzw. die gesetzliche Vertreterin / der gesetzliche Vertreter erteilen hierzu bei der Anmeldung ihre schriftliche Einwilligung.
In der Regel werden folgende Daten erfasst:
a) Benutzerdaten (Namen und Anschrift, Telefon, Mailadresse, Namen des ausleihberechtigten Partners, Benutzernummer, Aufnahmedatum, Ablauf der Berechtigung, Änderungsdatum, Benutzerstatus und -typ)
b) Benutzungsdaten (Ausleihdatum, Leihfristende, Datum von Fristverlängerungen, Rückgabedatum, Vormerkungen und Bestellungen mit Datum, bisher ausgeliehene Medien, Entstehungsdatum und Betrag von Gebühren, Ersatzleistungen und Auslagen, Sperrvermerk, Anzahl der gegenwärtigen Mahnungen, Ausschluss von der Benutzung).
Die Datennutzung unterliegt den gesetzlichen Bestimmungen (insbesondere Sächsisches Datenschutzgesetz / SächsDSG, BDSG, DS-GVO). - Der Zugriff auf den Online-Katalog und das Online-Leserkonto durch die Benutzerinnen und Benutzer erfolgt grundsätzlich verschlüsselt. Gemäß §18 SächsDSG erteilt die Ludothek auf Antrag Auskunft über die erhobenen personenbezogenen Daten.
- Benutzerkarte und -konto können auf Antrag der Benutzerin / des Benutzers gelöscht werden. Ein eingerichtetes, aber nicht genutztes Benutzerkonto wird durch die Ludothek nach 3 Jahren automatisch gelöscht. Voraussetzung in beiden Fällen ist, dass keine Medien- oder Gebührenforderungen der Ludothek offen sind.
§ 5 Leihfristen
- Bei der Ausleihe von Medien außer Haus beträgt die Ausleihfrist 4 Wochen. Die entliehenen Medien sind der Ludothek unaufgefordert und fristgerecht zurückzugeben.
- Liegt für entliehene Medien keine Vorbestellung vor, kann auf Antrag der Benutzerin /des Benutzers die Ausleihfrist zweimal um weitere 4 Wochen verlängert werden.
- Die Ludothek ist berechtigt, einen Antrag auf Terminverlängerung abzulehnen bzw. kann die Vorlage der ausgeliehenen Medien verlangen.
- Wird die Leihfrist ohne Meldung überschritten, erfolgen telefonische bzw. schriftliche Mahnungen und es werden Gebühren entsprechend der Gebührenordnung erhoben.
- Die Ludothek kann die Entscheidung über die Ausleihe weiterer Medien von der Rückgabe angemahnter Medien sowie von der Erfüllung bestehender Zahlungsverpflichtungen abhängig machen.
§ 6 Pflichten der Benutzer
- Die Benutzerin / Der Benutzer ist verpflichtet, Medien und Einrichtungen der Ludothek sorgfältig zu behandeln und sie vor Veränderung, Verschmutzung, Beschädigung und Verlust zu schützen. Eine Weitergabe entliehener Medieneinheiten an Dritte ist untersagt.
- Die Benutzerin / Der Benutzer ist verpflichtet, den Zustand und die Vollständigkeit der ihm übergebenen Medien zu prüfen und etwa vorhandene offensichtliche Schäden sofort anzuzeigen. Erfolgt keine Anzeige, gelten die Medien als in einwandfreiem Zustand ausgehändigt.
- Die Benutzerin / Der Benutzer verpflichtet sich die Spiele vollständig und geordnet zurückzugeben.
- Der Verlust und die Beschädigung entliehener Medien sind der Ludothek unverzüglich anzuzeigen.
- Bei der Berechnung des durch die Verletzung der Benutzerpflichten eingetretenen Schadens werden die Reparaturkosten bzw. der Wiederbeschaffungswert des betreffenden Mediums zugrunde gelegt. Es steht im Ermessen der Ludothek, Wertersatz in Geld zu verlangen oder ein Ersatzexemplar bzw. eine Reproduktion oder ein anderes gleichwertiges Werk beschaffen zu lassen.
§ 7 Haftung
- Die Benutzerin / Der Benutzer ist verpflichtet, Veränderungen des Namens oder der Wohnanschrift und den Verlust der Benutzerkarte der Ludothek unverzüglich mitzuteilen. Im Falle der Nichtanzeige haftet die Benutzerin / der Benutzer (bei Kindern und Jugendlichen unter 18 Jahren der gesetzliche Vertreter) für alle daraus entstandenen Schäden. Das gilt vor allem für die missbräuchliche Benutzung der Benutzerkarte durch Dritte.
- Für Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 18. Lebensjahr bedarf die Anmeldung der schriftlichen Genehmigung eines Erziehungsberechtigten entspr. § 2 Abs.1., die mit der Unterschrift auf dem Anmeldeformular gegeben wird. Der/Die Unterschreibende haftet im Schadensfall.
- Für den Verlust oder die Beschädigung von Ludotheksgut während der Benutzung hat die Benutzerin / der Benutzer bzw. sein gesetzlicher Vertreter Ersatz zu leisten.
- Für Schäden, die durch entliehene Spiele und Medien entstehen, übernimmt die Ludothek keine Haftung.
- Die Ludothek übernimmt keine Verantwortung für Inhalte, fristgerechte Verfügbarkeit und Qualität der bereitgestellten Medien.
- Die Ludothek haftet nicht für Schäden, die den Benutzern durch Dritte entstehen, insbesondere für Schäden, die durch Datenmissbrauch aufgrund unzureichenden Datenschutzes im Internet entstehen können.
- Die Ludothek haftet nicht für den Verlust oder die Beschädigung von in die Ludothek mitgebrachten Gegenständen.
- Die Ludothek übernimmt grundsätzlich keine Aufsichtspflicht für Minderjährige im Sinne von § 832 Abs. 2 BGB. Sie haftet nur im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften.
§ 8 Hausordnung
- Die Benutzerin / Der Besucher verpflichtet sich der ausliegenden Hausordnung Folge zu leisten.
- Jede Besucherin / Jeder Besucher verpflichtet sich, die Anordnungen des zuständigen Personals zu befolgen.
- Das Personal ist berechtigt Hausverbote auszusprechen. Ein Nichtbefolgen des Hausverbots kann eine polizeiliche Anzeige nach sich ziehen.
- Die Ludothek bietet die Möglichkeit, im Rahmen seiner Öffnungszeiten neue Spiele kennen zu lernen und auszuprobieren.
§ 9 Ausschluss von der Benutzung
- Die Leitung der Ludothek ist berechtigt, Benutzer/innen, die grob gegen die Benutzungs- und Gebührenordnung verstoßen, zeitweise oder ständig von der Benutzung der Ludothek auszuschließen. Gegen einen Ausschluss kann schriftlich Einspruch eingelegt werden.
§ 10 Schlussbestimmungen
- Diese Nutzerordnung tritt zum 25.05.2018 in Kraft.
Download
Gebührenordnung Ludothek (822 Downloads )
(Größe: 91,82 kB; MD5: fd3f32fe9a62c0cae9fe864cbbeb7860)
Benutzerordnung Ludothek (867 Downloads )
(Größe: 51,23 kB; MD5:: ca8ed2d364d866fe5c7bfd8b893963ef)